Vorsorge

Jeder Mensch kann infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder aufgrund des fortgeschrittenen Alters geschäftsunfähig werden oder in seiner Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden. Infolgedessen können manche Angelegenheiten komplett oder auch nur zum Teil nicht mehr selbst geregelt werden. Hierbei ist Hilfe von anderen Menschen erforderlich. Wenn eine Unterstützung nicht mehr ausreicht, ist eine rechtliche Vertretung vonnöten. Es ist wichtig, für den Bedarfsfall vorzusorgen. Nur durch die entsprechende Vorsorge kann im Falle eines Falles eine Person des eigenen Vertrauens rechtlich wirksame Entscheidungen treffen.

Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie rechtlich vorsorgen können:

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins bieten Ihnen ausführliche Beratung und Informationen über diese drei Vorsogeinstrumente. Die Vordrucke einzelner Formulare und umfassende Informationsmaterialien werden Ihnen zur Verfügung gestellt.

Ebenso bieten wir Unterstützung und Beratung für die bereits bevollmächtigten Personen.

Weiterführende Links:
Publikationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: www.bmj.de
Publikationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: www.jm.rlp.de

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, Entscheidungen zu treffen oder Verträge abzuschließen. Die Vollmacht kann entweder umfassend oder in begrenzten Bereichen gültig sein. Im Wesentlichen können Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine Person benennen, die für Sie medizinische, finanzielle oder anderweitige Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Daher ist es wichtig, dass Sie sich genau überlegen, wen Sie zu Ihrem Bevollmächtigten ernennen. Insbesondere wird empfohlen, jemanden zu wählen, dem Sie vertrauen, der Sie sehr gut kennt und der kooperativ und durchsetzungsfähig ist. Diese Person sollte in der Lage sein, Entscheidungen in Ihrem Interesse zu treffen.

Durch die Vollmacht kann die Bestellung der rechtlichen Betreuung vonseiten des Betreuungsgerichts vermieden werden. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein Schreiben, aus dem genau hervorgeht, welche medizinischen Behandlungen sich ein Patient bzw. eine Patientin wünscht oder auch nicht wünscht.

Es ist eine schriftliche Festlegung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person für den Fall, dass diese durch Unfall oder Krankheit nicht mehr zu einer Willensäußerung bezüglich der gesundheitlichen Situation fähig ist. In dieser Festlegung willigt die betroffene Person in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder Eingriffe ein oder untersagt diese. Eine Patientenverfügung muss gut lesbar, medizinisch korrekt und passgenau sein. Geht der Wille des Patienten oder der Patientin aus seiner Verfügung nicht genau hervor, entfaltet sie keine rechtliche Bindung.

Betreuungsverfügung

Mittels der Betreuungsverfügung kann bestimmt werden, wer zum Betreuer oder zur Betreuerin bestellt werden soll und wer nicht. An diese Wahl ist das Betreuungsgericht im Grunde gebunden. Für die Führung der Betreuung können auch inhaltliche Vorgaben gemacht werden, beispielsweise Ihre Wünsche und Gewohnheiten dokumentiert werden, welche die Betreuer und Betreuerinnen berücksichtigen müssen. Anders als die Vorsorgevollmacht entfaltet die Betreuungsverfügung ihre Wirkungen nur dann, wenn es tatsächlich erforderlich wird.